Start Aktuelles Bekanntmachungen

Wichtige Hinweise zum Gartenjahr

Wir weisen Sie wieder auf einige wichtige Punkte der Gartenordnung hin und bitten um Beachtung

Bauliche Anlagen

  • Alle baulichen Anlagen müssen vor Beginn der Baumaßnahme von Ihnen beantragt und vom Vorstand genehmigt werden (Pachtvertrag § 6 Absatz 2) und Gartenordnung Punkt 8).

Erst wenn Ihnen der genehmigte Antrag vorliegt, darf mit den Arbeiten begonnen werden.

Gemeinschafts- und Sonderdienst

  • Ihr Gemeinschaftsdienst ist innerhalb des laufenden Gartenjahres, von April bis November, in Absprache mit dem verantwortlichen Leitenden gemeinsam und ausschließlich am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag einzubringen. Der Plan für die Gemeinschaftsarbeit liegt Ihnen bereits vor.

!! Das Reinigen der Toiletten und der Küche haben Vorrang und sind jedes Wochenende durchzuführen !!

  • Sollten Putzmittel, Toilettenpapier etc. zu Ende gehen, vermerken Sie es bitte in der Arbeitsliste.
  • Der Leitende, dessen Name unterstrichen und in der Spalte „Leiter“ mit X gekennzeichnet ist, ist dafür verantwortlich, dass er den Schlüssel für das Gerätehaus rechtzeitig vom Vorgänger erhält und auch an den Nachfolger weitergibt.

Er ist auch verantwortlich dafür, dass die Geräte nach der Arbeit gereinigt und aufgeräumt werden. Er zeichnet auch die Einträge in der Anwesenheits- / Arbeitsliste gegen.

  • Defekte oder beschädigt Geräte vermerken Sie bitte in der Arbeitsliste.
  • Bei Abwesenheit oder Änderung ist unverzüglich ein Mitglied des Vorstandes zu verständigen, die Telefonnummern finden Sie am Info-Brett im Gemeinschaftshaus.
  • Die in der Jahreshauptversammlung neu festgelegten Sonderdienst-Stunden sind innerhalb des laufenden Gartenjahres einzubringen. Die Vorhaben werden rechtzeitig durch Aushang im Gemeinschaftshaus und auf unserer Homepage bekannt gegeben. Tragen Sie sich frühzeitig in die ausgehängten Listen ein.
  • Es erfolgt keine separate Aufforderung!

Jede nicht geleistete Stunde des Gemeinschafts- und Sonderdienst wird Ihnen mit EUR 17 in Rechnung gestellt. Wichtiger ist jedoch Ihr Arbeitseinsatz.

Zur Pflege und Erhaltung unserer Kleingartenanlage benötigen wir Ihre Arbeitskraft!

Kleingärtnerische Nutzung

  • Beachten Sie die Gartenordnung Punkt 2

Der Kleingarten dient ausschließlich der in § 1 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) geregelten kleingärtnerischen Nutzung und nicht zur erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung.

Das heißt, kleingärtnerische Nutzung mehr als 50 %, dabei Obst- und Gemüsebau mehr als 25%, Erholung weniger als 50 %.

Ruhe und Ruhezeiten

  • Die festgelegten Ruhezeiten (Gartenordnung Punkt 18 b) und c) ) sind unbedingt einzuhalten:

Montag bis Freitag von 12:00 bis 14:00 Uhr und abends ab 19:00 Uhr, Samstag ab 12:00 Uhr.
an Sonn- und Feiertagen ganztägig.

  • Lärmintensive Arbeiten in Ihrem Garten sind vor Beginn mit den Nachbarn abzusprechen.

Nehmen Sie bitte Rücksicht und vermeiden Sie unnötigen Lärm auch außerhalb der Ruhezeiten.

Aus feuerpolizeilichen Gründen und zum Schutz der Umwelt ist es verboten Holz abzubrennen, auch wenn es zum Grillen benützt wird.

Anpflanzungen in den Gärten

  • Es ist nicht erlaubt, heimische Gehölze (jede Art von Nadelgehölzen, auch Wacholder) und nicht heimische Gehölze (wie Thujen, auch Lebensbaum), im Garten anzupflanzen (Gartenordnung Punkt 9).

Diese Gehölze sind Träger (Wirtspflanzen) von Pilzkrankheiten, welche durch Sporenübertragung die Obstgehölze schädigen.

Befahren der Anlage

  • Beschränken Sie in der Zeit des Frostaufbruches (März / April) das Befahren der Anlage auf ein Minimum, damit die Wege geschont und nicht zu sehr beschädigt werden.
  • Das Befahren der Anlage ist nur zum Be- bzw. Entladen gestattet. Bringen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich wieder auf den Parkplatz zurück. Fahren Sie in der Anlage unbedingt Schritttempo (es befinden sich Kinder in der Anlage) und bleiben Sie mit Ihrem Fahrzeug auf den befestigten Kieswegen. Schließen Sie nach jeder Ein- und Ausfahrt das Gartentor ab.
  • Das Parken aller benzinbetriebenen Fahrzeuge ist ausschließlich nur auf den Parkplätzen vor der Kleingartenanlage gestattet.

Änderung der Anschrift und Bankverbindung

  • Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung unverzüglich mit. Eine kostenpflichtige Rückweisung von Lastschriften Ihrer Bank wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Fußgängertore

  • Diese sind soweit zu öffnen, dass diese an den Magneten halten. Dadurch wird gewährleistet, dass die Tore beim Einschalten der Wegebeleuchtung wieder ordnungsgemäß zufallen und schließen.
  • Bei einer Störung ist unverzüglich ein Mitglied vom Vorstand zu informieren.

Heckenschnitt

  • Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Außenhecke zu den Haupt- und Stichwegen der Anlage nicht höher als 1,50 m und zwischen den Gärten 1,10 m sind, besser niedriger, wegen einer möglichen Beschattung des Nachbargartens. Die Außenhecken am Parkplatz und am Weg außerhalb der Kleingartenanlage dürfen 2,0 m nicht überschreiten (Gartenordnung Punkt 10 d) ).
  • Für den Heckenschnitt können Sie sich die vereinseigene Heckenschere inkl. Stromaggregat zu einem Betrag von EUR 5,00 je Einsatz ausleihen.
  • Der Elektrohäcksler steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Der Motorhäcksler kann gegen einen Betrag von EUR 5,00 je Einsatz ausgeliehen werden.
  • Ihr Gesamtbetrag wird dann in der jährlichen Umlageabrechnung ausgewiesen.

Die Ausgabe und Einweisung für die o.a. Geräte erfolgt nur durch unseren Gerätewart.

Die Weitergabe an Dritte ist nur in Absprache mit dem Gerätewart möglich.

Tragen Sie sich bitte vor dem Ausleihen in die ausliegende Geräteliste ein. Sollten Sie das Gerät an Dritte weitergeben, vergewissern Sie sich, dass sich dieser auch in die Liste eingetragen hat, ansonsten sind Sie für spätere Reklamationen verantwortlich.

Voranmeldung ist zweckmäßig, da der Einsatz der Heckenschere inkl. Stromaggregat und der Motorhäcksler für den Gemeinschaftsdienst am Freitag oder Samstag Vorrang hat.

Obstbäume in der Anlage

  • Obstbäume, die in der Anlage außerhalb der Parzellen stehen, sind einzelnen Pächtern zugeordnet, die diese auch pflegen und damit das Recht haben, dieses Obst zu ernten.

Dieses gilt im Besonderen für Spalierobst oder Beerenstauden, die als Parzellenbegrenzung zu den Haupt- und Stichwegen gepflanzt wurden.

Strompauschale

  • Die Stromentnahme ist nur als Arbeitsstrom für Arbeiten in Ihrem Garten und an Ihrem Gartenhaus erlaubt. Tragen Sie sich vor Beginn der Arbeiten in die im Gemeinschaftshaus ausgehängte Liste ein und nach Beendigung der Arbeiten die Zeit der Stromentnahme sowie die Leistung (Watt) der Arbeitsgeräte. Am Ende des Kalenderjahres erfolgt die Auswertung der Listen und Ihr Unkostenbeitrag wird in der jährlichen Umlageabrechnung ausgewiesen.

Gemeinschaftshaus

  • Das Gemeinschaftshaus kann von Ihnen privat gegen einen Unkostenbeitrag von EUR 5,00 je Tag und die vereinseigenen Biertischgarnituren gegen einen Unkostenbeitrag von EUR 2,50 je Garnitur genutzt werden.
  • Das vereinseigene Geschirr, Besteck und Gläser kann ebenfalls von Ihnen ausgeliehen werden, diese sind danach unverzüglich sauber zurückzugeben. Bitte beachten Sie dabei, dass nur eine begrenzte Anzahl vorhanden ist.
  • Die Termine sind vorher mit Gfd. Andreas Höppner Tel. 81715 oder Handy 0160 2618 433 abzusprechen, die entsprechenden Kosten werden in Ihrer jährlichen Umlageabrechnung ausgewiesen.
  • Als Pächter und Mitglied sind Sie für die Einhaltung der Gartenordnung und auch für Ihre Gäste verantwortlich.
  • Bitte achten Sie darauf, dass abends das Gemeinschaftshaus abgeschlossen wird.
  • Achten Sie auf Sauberkeit in den Toilettenanlagen.

Versicherungen

  • Achten auf ausreichenden Versicherungsschutz für Ihre Parzelle und Gartenlaube.

Preiswerte Versicherungen für Gebäude-, Brandschutzversicherung (GBV) und Feuer-, Einbruch-, Diebstahlversicherung (FED) können beim Verein über den Landesverband bayerischer Kleingärtner (LBK) abgeschlossen werden. Die Kosten für beide Versicherungen betragen je nach Höhe der Versicherungssumme insgesamt ca. EUR 30,- bis 40,- im Jahr.

Interessenten wenden sich bitte an Gfd. Uwe Hömer. Sie kann Ihnen auch Auskunft geben, wie hoch Sie derzeit versichert sind und was im Schadensfall unbedingt zu beachten ist.

Halten Sie sich an die Gartenordnung und die Satzung, es erleichtert das Leben miteinander.

 

Aktualisiert (Mittwoch, den 04. März 2020 um 21:26 Uhr)