Im Rahmen der Ausbildung zur Obstbaumwarting bei der Obstbaumschnittschule (Michael Grolm) bin ich auf der Suche nach jungen Obstbäumen (Hochstamm, bis 8. Standjahr), die nach Öschberg erzogen werden sollen.

Da Ausbildung noch nicht abgeschlossen biete ich kostenlosen, professionellen Baumschnitt gegen Möglichkeit Erfahrung zu sammeln.

 

Näheres siehe: https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/kostenloser-obstbaumschnitt-von-jungbaeumen/2673597698-239-6265

 

Änderung der Ruhezeiten auf der Mitgliederversammlung

Die Gartenordnung wurde geändert:

18. Ruhe und Ordnung

c) Gartengeräte mit Verbrennungsmotoren (Rasenmäher, Häcksler sowie Stromaggregate etc.) sind nicht gestattet.

Ausgenommen von diesem Verbot sind motorbetriebene Gartengeräte die zur Durchführung der Gemeinschaftsarbeit benötigt werden. Das Rasenmähen oder die Benützung von lärmerzeugenden Gartengeräten ist täglich zwischen 12 Uhr und 14 Uhr, am Abend ab 19 Uhr, am Samstag ab 16 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht gestattet.

Neu ist also, dass samstags noch zusätzlich von 14 bis 16 Uhr mit etwas lauterem Gerät gearbeitet werden darf, also z.B. Rasenmähen, Hecke schneiden, etc.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir gerne auf unsere Gartenordnung als Ganzes hinweisen ...

Aktualisiert (Freitag, den 20. April 2018 um 07:41 Uhr)

 

Facebook

Liebe Gartenfreunde

Auf unserer Facebookseite werden Gartenfreund Torsten Fritzsch und ich regelmäßig Neuigkeiten und Bilder aus unserer Kleingartenanlage bringen. Schaut doch mal vorbei ...

 

LandratsaMt Freising

Vollzug der Wassergesetze;
Ablagerung von Rasenschnitt und ähnlichen Stoffen oder deren direktes Einbringen an und in Gewässer an der Moosach

immer wieder müssen wir feststellen, dass Grünschnitt und Gartenabfälle an Uferböschungen von Bächen und Gräben abgelagert werden. Dies gilt insbesondere auch für die Moosach in Freising im Bereich der Kleingartenanlage Tuching.

Das Ablagern und das Einbringen von Grünschnitt und ähnlichen Stoffen an und in Gewässern belasten und verunreinigen jedoch das Wasser und verursachen u.a. Sauerstoffentzug, Faulschlammbildung, eventuell Verpilzung und im Extremfall Fischsterben. Ablagerungen am Gewässer behindern darüber hinaus die natürliche Ufervegetation und fördern u.a. die
Entwicklung von Brennnesseln, drüsigen Springkraut und asiatischen Staudenknöterich.

Aus diesem Grund ist das Ablagern von Grünschnitt, Gartenabfällen, Erde und ähnlichen Stoffen an Gewässern auch gesetzlich verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies gilt auch für das Einbringen solcher Stoffe in ein Gewässer.

Wir möchten Sie deshalb als Vorstand des Kleingartenverein Freising e.V. darum bitten, die Mitglieder und Pächtern Ihres Vereines auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Im Interesse einer intakten Umwelt sollen Gartenabfälle nicht über ein Gewässer, sondern über die öffentlichen Wertstoffhöfe oder auf geeigneten Kompostplätzen entsorgt werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Aktualisiert (Donnerstag, den 09. August 2012 um 08:49 Uhr)