Start Die Anlage Die Kleingärten

Nach der Definition des Deutschen Kleingartengesetzes dient der Kleingarten dem Pächter zur Erholung und zur kleingärtnerischen Nutzung.

Kleingarten

Die Errichtung einer Gartenlaube (Angabe über Größe, Bauart) ist im Pachtvertrag geregelt. In der Gartenordnung werden die Aufgaben und Auflagen des Kleingartengesetzes für die Kleingärten und die Kleingartenanlage umgesetzt.

Die KG sind ca. 200 qm gross.