Anlage 1 A zur Gartenordnung des Kleingartenverein Freising e.V. vom 25.10.2019
und ersetzt Anlage 1 vom 19.11.2004
Gemeinschaftsarbeit und Sonderdienst
Bestimmungen für die Ableistung der Gemeinschaftsarbeit gemäß Punkt 4 der Gartenordung des Kleingartenverein Freising e.V. Stand 25. Oktober 2019 und Sonderdienst.
Dies wird zunächst für 2 Jahre erprobt und beginnt am 01.01.2020, dann können mögliche Änderungen diskutiert werden.
Eine erneute Abstimmung entscheidet dann, welche Änderungen vorgenommen werden sollen und ob der Vorschlag endgültigen angenommen wird.
A. Gemeinschaftsdienst
a. Mit der Neuregelung werden Gemeinschafts- und Sonderdienst zusammengefasst und jetzt nur noch Gemeinschaftsdienst genannt. Dieser ist für jede(n) Pächter(in) einer Parzelle in der Kleingartenanlage Freising e.V. Pflicht.
b. Es sind je Kalenderjahr (Januar – Dezember) 8 Stunden einzubringen.
Die Teamleitung organisiert die zu leistenden Arbeiten im Team und spricht den Einsatz untereinander ab.
Die einzelnen Dienste sind nach Absprache mit dem Teamleiter eigenverantwortlich und je Kalenderjahr durchzuführen.
Der Einsatz richtet sich nach dem anfallenden Bedarf.
Die Teams sind in ihrer Zeiteinteilung unter Einhaltung der Ruhezeiten frei.
c. Zusätzlich sind je Kalenderjahr wöchentlich 1 Stunde für die Reinigung der Toiletten und des Gemeinschaftsraums zu leisten.
Diese Reinigung wird ganzjährig von jeweils zwei Pächter(in) durchgeführt und ist Freitagnachmittag oder Samstagvormittag gemeinsam auszuführen.
In den Wintermonaten (November bis März) erfolgt die Reinigung nur jede zweite Woche.
Die Einteilung zur Reinigung der Toiletten und der Gemeinschaftsraum werden in einem Plan festgelegt und wechseln wöchentlich.
Jedem Pächter wird vor Beginn des Kalenderjahres dieser Plan schriftlich zugestellt.
d. Bringt ein Pächter bis zum Ende des Kalenderjahrs seinen Dienst nicht ein, werden ihm die nicht eingebrachten Stunden zu dem durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegten Stundensatz in Höhe von derzeit 17,00 € in Rechnung gestellt.
e. Von den Diensten sind befreit:
- der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende,
- der 1. Kassier und der 1. Schriftführer
- sowie weitere Personen auf Beschluss des Vorstandes, wenn sie in einer besonderen Funktion für die Gemeinschaft tätig sind.
B. Schlussbestimmungen
Alle über den Punkt 4 der Gartenordnung (Gemeinschaftsarbeit) hinausgehenden bisherigen Anordnungen zur Abwicklung der Gemeinschaftsarbeit insbesondere die bisherige Anlage 1 zur Gartenordnung verlieren
mit Inkrafttreten dieser Anlage 1A zur Gartenordnung vom 25. Oktober 2019 ihre Gültigkeit.
Andreas Höppner
1. Vorsitzender